1250. Im Mai. Krakau.

Die Untersuchung über die Wunder des dann heilig gesprochenen Bischofs Stanislaus wird von dem Erzbischofe Fulko von Gnesen, Bisch. Thomas von Breslau und Abt (Heinrich) von Leubus eingeleitet.

Dass die bezügliche Notiz der Ann. cap. Cracov. p. 599 richtig ist, obgleich eine päpstliche Bulle, welche die genannten Prälaten zu Kommissaren für diesen Zweck ernennt, erst vom 26. Mai 1252 datirt, beweist die Urkunde unter No. 721.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.